Genobanken Szenario 2025 veröffentlicht

  GenoGate, Genossenschaftsbank

Genobanken Szenario 2025. Dieser Beitrag der Genonachrichten vom 19.3.18 ist nicht falsch, aber stark erklärungsbedürftig. Zumindest ist die von den Genonachrichten verwendete Headline problematisch, weil unvollständig. Szenarien zeigen mindestens drei , in der Regel aber bis zu fünf stark voneinander abweichende Entwicklungen. Es handelt sich um  sogenannte “Teil Szenarien”.

In den Genonachrichten wurde nur eines von mehreren möglichen Teil Szenarien veröffentlicht und die getroffenen Annahmen bezogen sich nur auf die VR-Banken bzw. die Volks- und Raiffeisenbanken in Norddeutschland. Diese Art von Veröffentlichung entspricht nicht den Ansprüchen von genoleaks.  Meldungen dieser Art führen zu Verwirrungen.  genoleaks geht es um Aufklärung.

Zum Hintergrund. Das Genobanken Szenario wurde von igenos initiiert um eine Beurteilung der eigenen Aktivitäten im  Marktumfeld vorzunehmen bzw. um  Empfehlungen auszuarbeiten.
Die dem Szenario zugrundeliegenden Annahmen waren sehr unterschiedlich. Annahme 1 basierte auf die fortschreitende, sich weiter beschleunigende Fusionswelle.  Annahme 1 wird begünstigt durch die bereits eingeführte Vertreterversammlung.  Den Gegenpol bildet
 Annahme 2  mit dem sofortigen Stopp der Fusionswelle.  Annahme 2 wird begünstigt, weil Vorstände und Aufsichtsräte – als haftende Organe mit den Folgen des § 25 Umwandlungsgesetz konfrontiert werden. Die daraus resultierende Prozessflut führte zum Abbruch der Fusionsverhandlungen.

Die Umsetzung der Annahme 2 führte in der Konsequenz zum Verkauf des „Retail Bankgeschäfts“ an die SPARKASSEN. Der Wettbewerb in lokalen Märkten, die Digitalisierung und Regulierung begünstigen die Entwicklung. Die Bargeldversorgung erfolgt über ein Cash-Recycling der Supermärkte und Tankstellen. Als Alternative zur SPARKASSE wird den Firmenkunden Mitgliedern eine Übertragung ihrer Geschäfte auf die neu zu gründende VR-Bundesland AG für Mittelstandsfinanzierung angeboten. Mitglieder und Bestandskunden werden von der neuen genossenschaftlichen VR-Bundesland AG.

Im Unterschied zur Verschmelzung und Aufgabe von Vermögen und Selbstständigkeit, bleibt bei dieser Annahme die Genossenschaft im Ort erhalten. Lediglich der Geschäftszweck wird per Satzungsänderung an die Gegebenheiten vor Ort angepasst. Die Festlegung des neuen Geschäftszweck erfolgt durch die Mitglieder in einer Generalversammlung. So kann eine Bankgenossenschaft in eine Energie-, Dorf- , Dienstleistungs-,  Gasthaus-,  oder Wohnbaugenossenschaft umgewandelt werden und das Vermögen bleibt im Ort.

In allen Fällen wird die genossenschaftliche Förderung der Mitglieder durch ihre Genossenschaft sichergestellt.

Zurück zur Ausgangssituation:
 Der BVR  ist als Bankenverband sehr erfolgreich.
Wäre der BVR eine AG und kein Zusammenschluss vieler kleiner selbständiger Genossenschaft würden die Börse und die Anleger  jubeln.

igenos, die Interessengemeinschaft der Genossenschaftsmitglieder sieht derzeit keine Grund zum jubeln.

Der BVR ist ein Verband in der Rechtsform eines Vereins. Dieser Verband wird von den Mitgliedern finanziert.
Das bedeutet aber im Umkehrschluss nicht, dass sich die angeschlossenen VR-Banken, Volks- und Raiffeisenbanken sich im Eigentum des BVR befinden. Eigentümer sind die sich auf knapp 900 VR-Bank, Volks- und Raiffeisenbanken sind die Mitgliedsgenossenschaften bzw. deren Mitglieder.

Die BVR Strategie. Das Konzept „Nachhaltigkeit im Kundengeschäft“ wurde konsequent umgesetzt und spiegelt sich in den Ertragszahlen wieder.  Der Preis war hoch – die genossenschaftliche Idee wurde aufgegeben.
Die Konsequenz der erfolgreich aufgegangen Strategie war klar. „Risikokunden der werden aussortiert.“ Hier sind der Staatsaufsicht Vorwürfe zu machen, die den Missbrauch der Rechtsform eG duldete.

Auch die BVR Fusionstrategie „Ein Markt eine Bank“ geht auf. Die Anzahl der selbstständigen Banken nimmt ab. Auch hier läuft alles nach Plan.

In beiden Fällen wird die vom BVR entwickelte Strategie, von den Prüfungsverbänden rücksichtslos durchgesetzt. Vorbild ist immer noch das 1934 eingeführte Führerprinzip wird in der Managementsprache „Top-down“ genannt.

Offiziell werden die Banken von ihren beratenden Verbänden nicht bevormundet. Die Genossenschaften wir empfohlen unrentabel Zweigstellen zu schließen. Die Genossenschaftsbanken dürfen sich ihren Fusionskandidaten aussuchen, die BaFin spielt den Handlanger und bewertet die Fusionsbemühungen der Bankvorstände. Vorstände die nicht „mitspielen“ erleben den nur beratenden Prüfungsverband von einer anderen Seiten.

Die Vorgehensweise ist anscheinend identisch.  Der Verband führt Sonderprüfungen durch – kritisiert die Kreditvergabepolitik der Vorstände – die eigentlich ihren regional Markt sehr gut kennen – es werden im jährlichen Prüfungsbericht Sonderwertberichtigungen vorgenommen.

Diese Wertberichtigungen führen dazu, dass die Bank ein schlechtes Betriebsergebnis hat was von einem Wirtschaftsprüfer des Verbands testiert wird. Der Vorstand wird laut Genoleaks vorliegenden Informationen bei der BaFin angezeigt, die Bafin reagiert. Der Vorstand hat Zeit nachzubessern und kann zu seiner Ehrenrettung unverzüglich Fusionsverhandlungen aufzunehmen.

Erfolgt das nicht sind die Konsequenzen klar. Dem mithaftenden Aufsichtsrat wird von seinem Prüfungsverband nahegelegt den Vorstand zu entlassen.
Der Prüfungsverband präsentiert häufig einen Nachfolgekandidaten der erst einmal als Prokurist das Vertrauen der Genossen vor Ort gewinnt.
Die Fusion wird vorbereitet, der Verbandsprüfer wird wegen seiner guten Leistungen vom Prokuristen zum Vorstand ernannt.

Mit jeder Fusion geht ein Stück regionale Selbstverwaltung verloren. Mit jeder Fusion erfolgt ein Stück Gleichschaltung – mit jeder Fusion baut sich ein herrenlosen Genossenschaftsvermögen auf. Vermögenswerte, die ursprünglich für die Förderung der Mitglieder gedacht waren.

Literaturempfehlung:

Volker Beuthien / Verena Klappstein. Sind genossenschaftliche Rücklagen ein unteilbarer Fonds?
Georg Scheumann: Sind Genossenschaftliche Mitbestimmung eine Mogelpackung? 

Ursprünglicher Beitrag: Fusionswelle bei Genossenschaftsbanken baut sich auf. (GenoLeaks / 19.03.18)  Lediglich  17 regionale  “VR Genossenschaftsbanken” reichen aus um ganz Nordeutschland mit Bankdienstleistungen abdecken, so ein aktuelles GenoLeaks Szenario für das Jahr 2025.  Statistisch gesehen fallen auf die fünf norddeutschen Bundesländer/ Stadtstaaten 18,19 Prozent der Gesamtbevölkerung und 23,4 % der Gesamtfläche der Bundesrepublik Deutschland.  Eine Hochrechnung auf das Bundesgebiet ist auf dieser Basis jedoch unzulässig,  dafür sind die regionalen Teilmärkte  zu unterschiedlich.  Letzteres  trifft besonders auf  Bayern,  Baden-Würtemberg und Ostdeutschland zu.   Die im GenoLeaks Szenario Norddeutschland ermittelten, verbleibenden  17 regional tätigen genossenschaftlichen Großbanken, verteilen sich auf die Bundesländer Schleswig Holstein mit den Bankstandorten: Pinneberg, Husum, Kiel und Lübeck.  Das flächenmäßig größere Bundesland Mecklenburg Vorpommern hat künftig ebenfalls vier genossenschaftliche VR Regionalbanken und  ist heute bereits mit nur neun  “VR-Genossenschaftsbanken”  richtungsweisend .   Niedersachen hat laut Szenario künftig sieben VR-Regionalbanken.  Die beiden Stadtstaaten Hamburg und Bremen werden  jeweils mit einer VR-Genossenschaftsbank vertreten sein.
Die  bis 2025 “genossenschaftlich umgelagerte”  Vermögenswerte  liegt im dreistelligen Milliardenbetrag – so das GenoLeaks Szenario.
Eine deutliche Verschlechterung der Geldversorgung ist überraschenderweise  nicht zu erwarten.  Inzwischen übernehmen immer mehr Supermärkte und Tankstellen, im Rahmen des Cash-Recycling,  die Bargeldversorgung vor Ort. Kredite gibt es easy online. Größere Finanzierungsprojekte können durch mobile Fachberater aufgefangen werden. Der als schlecht zu bewertende Imageverlust, dieser betrifft  die  emotional verwurzelte, regionale  Bindung kann mit Bezug auf die Kostenersparnisse vernachlässigt werden.  Mitgliederbetreuung und “genossenschaftlicher Förderauftrag” sind 2025 Relikte der Vergangenheit, die lediglich  der Rechtsform eingetragene Genossenschaft geschuldet sind.
Mitglieder die nicht mehr “mitspielen möchten”  steht es – laut Szenario  frei – ihre Mitgliedschaft zu kündigen.  Auch die demographische Entwicklung leistet Unterstützung.  Jedes – durch Tod ausscheidende Mitglied – ist ein Gewinn für Alle – gemeint ist die “herrenlose” Genossenschaftskasse.
Der durchschnittliche Gegenwert eines Genossenschaftsanteils in Höhe von 100 € beträgt im Durchschnitt ca. 950 €.  Dieser Wert aus 2018 basiert auf einer Hochrechnung von 35 Fusionskanditaten  und ist darum nicht repräsentativ.
Der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken, als einer der selbsternannten Hüter der Genossenschaftskasse,  freut sich möglicher  trotzdem.
Die Mitgliedschaft in diesen  “Monstergenossenschaften”  spielt,  laut igenos– der Interessengemeinschaft der Genossenschaftsmitglieder,  langfristig keine Rolle mehr. Die Mitglieder haben ihre Pflicht und Schuldigkeit erbracht und können gehen.
Genoleaks geht davon aus, dass die Stufe 2 der Fusionswelle viel einfacher und schneller umgesetzt werden kann. Die Mitglieder  der Vertreterversammlung lassen sich viel besser steuern als eine unkontrollierbare Generalversammlung.  Außerdem sind Fusionen inzwischen gelernt. Die Mitglieder wurden dann durchschnittlich mindestens  4,25  mal weitergereicht.
Bei den aktuell in der genobild veröffentlichten Tabelle mit bundesweit 35 geplanten Fusionen (Stand März 2018)  beträgt die Summe des von den Mitgliedern verschenkten Genossenschaftsvermögen  immerhin 1.538.620.367 € . Es wäre zum Beispiel per Verfassungsbeschwerde zu prüfen, ob dieser enteignungsgleiche Eingriff a) mit den Mitgliederinteressen bzw. b) dem genossenschaftlichen Förderauftrag zu vereinbaren ist.
Mit einem großem  genossenschaftlichen Vermögen, dass auf Kosten der Mitglieder aufgebaut wurde, kann man viel anstellen. Das  Schwarzbuch Raiffeisen Österreich dient hier als Beleg. Auch der im Schwarzbuch  beschriebene Masterplan richtet sich eindeutig  gegen die wirtschaftlichen Einzelinteressen der Genossenschaftsmitglieder.
Deutschland und Österreich haben,  historisch bedingt, eine sehr eigene Auffassung wie die Mitgliederpartizipation in einer Genossenschaft aussieht. Weltweit werden  Genossenschaften nach dem “Bottom up” Prinzip – also von unten nach oben – von den Mitgliedern selbst gesteuert und sind trotzdem sehr erfolgreich.  In  Deutschland gilt das genossenschaftliche Führerprinzip aus dem Jahr 1934.  Die von Adolf Hitler – ohne Parlamentsbeschluss – neu eingeführte,   der Kriegswirtschaft geschuldet  “Top down” Hierarchie widerspricht der Genossenschaftsidee.   Diese  NS Strukturen wurden  nach 1945 beibehalten, da sich neue Feindbilder anboten.
Die große Koalition gegen den “kleinen Mann” hat sich bewährt und  wird in der GenoGate Affäre  ausführlich analysiert und beschrieben.  Als Beleg dient hier  die enge Kooperation zwischen Politik, Verwaltung und dem genossenschaftlichen Verbandswesen.

Das zur Diskussion stehende genoleaks Szenario beschreibt eine von mehreren möglichen Entwicklungen im Jahr 2025 in Norddeutschland. Dieses Negativszenario setzt voraus, dass die Fusionswelle nicht öffentlich diskutiert bzw. die derzeitige Fusionspolitik nicht hinterfragt wird.
Der Gegenpol, das zweite Extrem Szenarios beschreibt folgende Situation: 500 kleine und mittlere Genossenschaftsbanken treten bundesweit aus dem BVR Leistungsverbund aus und schließen sich dem coopgo Verband ein. Alle Marketingmaßnahmen werden neu ausgerichtet und über eine Marketing und QM eG abgewickelt, die von den Mitgliedsbanken getragen wird. Die Dienstleistungen der FIDUCIA AG werden neu verhandelt oder anderweitig ausgeschrieben. Gleichzeitig wird die missbräuchliche Nutzung des Geschäftsmantel eG durch Universalbanken