Die genossenschaftlichen Prüfverbände haben einen jährlichen Transparentbericht nach (EU VO 537/2014 (alt: §§ 55c WPO a. F. i. V. m. 55 (4) GenG a. F.) auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichungen finden jedoch nicht statt. Da es unter Genossen keine Geheimnisse geben sollte, übernehmen wir diese Aufgabe. Vor diesem Hintergrund veröffentlichen wir die Bilanz 2016 ..
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