Landgericht Wiesbaden bestätigt Satzungsfreiheit

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genoleaks-update vom 4.2.22. Mit einem genoleaks vorliegenden Schreiben vom 31.Januar 2022 legt die AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft in einer 40 Seiten umfassenden Begründung eine Berufung beim OLG Frankfurt ein.

genoleaks-update- 13.Januar 2021. Obwohl die VR-Bank Rüsselsheim mit Ausnahme von Teilen der Widerklage den Prozess verloren hat erklärt die AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, eine Tochtergesellschaft des Genossenschaftsverbands der Regionen, mit dem genoleaks vorliegenden Schreiben an das Landgericht Wiesbaden vom 13. Januar 2022 im Rechtsstreit: Rüsselsheimer Volksbank eG gegen Heinz Mayer XXXXXXX im Rahmen einer STREITWERTBESCHWERDE folgendes:

Der Streitwert der Klage lt. Beschluss ist mit insg. 32.000,00 EUR und der Widerklage mit insgesamt 29.0000,00 (gemeint ist sicherlich 29.000,00) zu niedrig bemessen.
Rechtfertigt wäre ein Streitwert der Klage in Höhe von mindstens 429.000,00 EUR für die Widerklage in Höhe von insg. 95.0000,00 EURO ( gemeint sind sicherlich 95.000,00 ) <

Die Steitwertbeschwerde erfolgte … ” für die Klägerin u. Widerbeklagte (§68 GKG) und im eigenen Namen (§ 32 Abs. 2 RVG)

Anmerkung von genoleaks: Die AWADO GmbH ist ein ausgelagerter Dienstleister (Profitcenter) des Genossenschaftsverband der Regionen e.V. Dieser Verband soll laut Satzung die Interessen der ihm angeschlossenen Bankgenossenschaften vertreten. Die angeschlossenen Genossenschaften befinden sich schließlich im Eigentum der Genossenschaftsmitglieder. Durch die Heraufsetzung des Streitwertes erschwert die AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft nicht nur die Möglichkeiten von Genossenschaftsmitglieder, ihre Rechte durchzusetzen, sondern verdient über die Gebühren auch mehr Geld mit diesem Prozess. Genoleaks fragt sich ob ein Vorstand einer Bankgenossenschaftdiese diese offensichtliche “Gebührenschinderei” unterstützen darf?

3. Januar 2022 / Genossenschaftsmitglieder haben das Recht auf Herausgabe der Mitgliederlisten zum Zwecke der Abstimmung mit anderen Mitgliedern über gemeinsame Anträge zur Änderung der Satzung. Dieses bestätigt das Landgericht Wiesbaden in seinem Urteil vom 30.12.2021.
Die mit dem  „Genossenschaftsverband der Regionen“ verbundene AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft Neu Isenburg musste als Vertreter der Volksbank Rüsselsheim eG am Landgericht Wiesbaden eine empfindliche Schlappe hinnehmen. 
Nach Aussagen eines Prozessbeobachters wurden  bereits in der mündlichen  Verhandlung am 8.07.21 die im Genossenschaftsgesetz verankerten genossenschaftlichen Grundsätze von der Klägerseite  grob missachtet, bzw. negiert.  Auf die vor der Richterin vorgetragene  Forderung des beklagten Genossenschaftsmitglieds nach Herausgabe der Mitgliederliste, wurde vom AWADO Vertreter  sinngemäß mit dem Ausspruch „da könnte ja jeder kommen“  reagiert.
Das Gericht bestätigte in seinem Urteil die Rechte des beklagten  Genossenschaftsmitglieds und verurteilt die Volksbank Rüsselsheim als Klägerin:

1) zur Herausgabe jeweils aktueller vollständiger Mitgliederlisten an die Beklagte zu Ziffer 1) gegen Kostenersatz zum Zwecke der Abstimmung mit anderen Mitgliedern zwecks der gemeinsamen Abstimmung mit anderen Mitgliedern  über gemeinsame Anträge zur Änderung der Satzung.

2) zur Herausgabe jeweils aktueller vollständiger Vertreterlisten an die Beklagte zu Ziffer 1) gegen Kostenersatz zum Zwecke der Abstimmung mit anderen Mitgliedern zwecks der gemeinsamen Abstimmung mit anderen Mitgliedern  über gemeinsame Anträge zur Änderung der Satzung.

3) der Beklagten zu 1) die Abschriften aller Niederschriften der Vertreterversammlung vom 2015 bis 2019 gegen Kostenersatz zur Verfügung zu stellen.

Mit dem Urteil wird unter anderem gerichtlich bestätigt,  dass die Mitglieder einer Genossenschaft  jederzeit Anträge zur Änderung der Satzung stellen dürfen.