igenos unterstellt Straftatbestand der Untreue

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igenos, die Interessenvertretung der Genossenschaftsmitglieder, will die BVR Fusionspolitik gerichtlich überprüfen lassen. Notfalls beim Bundesverfassungsgericht. Es geht um die als GenoGate bekannte missbräuchliche Nutzung des Rechtsmantels eingetragene Genossenschaft durch die Genossenschaftsverbände.
Im besonderen Fokus stehen die Genossenschaftsorgane und die Prüfungsverbände.

Die GenoGate Papiere beschreiben die Fehlentwicklungen im gesamten genossenschaftlichen Sektor. 
Mit der Einführung des genossenschaftlichen Führerprinzips im Jahr 1934 wurden der Genossenschaftsgedanke systematisch aufgeweicht. Das Führerprinzip wird heute dazu missbraucht die Genossenschaften zu steuern und zu kontrollieren. Die Zwangsmitgliedschaft in und die Pflichtprüfung durch einen zugelassenen Genossenschaftsverband sorgen für gesicherte Einnahmen.  

Das Genossenschaftsverbände gleichzeitig als “Berater” und “Prüfer” auftreten ist problematisch. Dies führt dazu, dass sich die Verbände jederzeit in die Belange der Genossenschaftsmitglieder einmischen können.  Die Souveränität der einzelnen Genossenschaft ist somit in Frage gestellt
Somit sind die Verknüpfungen der Selbstverwaltungsorganisation mit der Politik ein Punkt der auf den Prüfstein gehört.

Schwerpunkte der Kritik sind Genossenschaftsbanken und Wohnungsgenossenschaften.  Die GenoGate Papiere basieren auf umfassenden Recherchen von genoleaks und  auf Aussagen von  ehemaligen  Verbandsprüfern. Es geht um sogenannte Druckfusionen bei den Genossenschaftsbanken und das Thema “Wertberichtigung”. Laut genoleaks haben sich  2019 bundesweit mehr als 30 Staatsanwälte mit der ” von oben ” verordneten Fusionspolitik befasst. Betroffen sind mehr als 150 Vorstände und Aufsichtsräte von Genossenschaftsbanken. Es geht u.a. um den Straftatbestand der Untreue gegenüber den eigenen Mitgliedern.