Bezug: Personelle Verquickung zwischen Prüfungsverband und Genossenschaftsvorständen. Auszug aus Transparentbericht 2017…..Was auch noch der Betrachtung und Offenlegung unterzogen werden sollte, sind die personellen Verknüpfungen zwischen Prüfungsverband und Genossenschaftsvorständen (Genossenschaftsvorstände sind zugleich Verbandsratsmitglieder – “eine Hand wäscht die Andere”). Vergütungsempfehlungen für die Vorstände werden vom Verband an die Aufsichtsräte der Genossenschaften gegeben und die Vorstände bestimmen als ..
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