Der genossenschaftliche Prüfungsverband DEGP wird sich im Zusammenhang mit der Insolvenz der CONET Verbrauchergenossenschaft einigen unangenehmen Fragen der Staatsanwaltschaft stellen müssen. Es geht um die Schulung von sogenannten Genossenschaftsberatern. Deren Zielgruppe waren Vermittler von Versicherungs- und Finanzprodukten, denen die Besonderheiten der Rechtsform Genossenschaft schmackhaft gemacht werden sollten. Dies funktionierte auch recht gut, da gerade die Genossenschaften ein gutes Image haben und durch die Pflichtmitgliedschaft in einem Prüfungsverband auch als besonders solide gelten. Genoleaks hat die Unterlagen inwischen vorliegen und geprüft. Besonders zynisch ist die Formulierung “Zuschuss zum allgemeinen Förderzweck” auf der Beitrittserklärung der CONET Verbrauchergenossenschaft.
Tatsächlich hat der DEGP als zuständiger Genossenschaftsverband im Rahmen einer Zusammenarbeit mit igenos auch die Durchführung einer Förderauftragsprüfung angeregt. Diese Prüfung wurde im Jahr 2020 von igenos koordiniert und vorgestellt. Die Ergebnisse waren eindeutig. Die Mitglieder waren mit der erbrachten Förderleistung zufrieden, konnten aber mit der Rechtsform der Genossenschaft selbst nicht viel anfangen. Letzteres führte zu der Anregung die Rechtsform zu wechseln.
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