Strafanzeige gegen Aufsichtsrat und Vorstand der VR Bank Nordrhön eG wegen versuchter Prozessmanipulation

  Cooperative Governance, Geno-Revolution

Ex-Bankvorstand Carsten Glebe gewinnt Prozess gegen VR Bank Nordrhön eG – wegen mehrfacher Versuche der Prozessmanipulation und weiterer strafbarer Handlungen innerhalb der Prozessführung erfolgte heute eine Strafanzeige gegen Aufsichtsrat, einen Vorstand sowie die Anwältin der VR Bank Nordrhön eG.

In dem seit August 2020 laufenden Klageverfahren mit dem Aktenzeichen 6 O 31/21 des Ex- Bankvorstandes Carsten Glebe gegen die VR Bank Nordrhön eG wurde seitens des Landgerichts Fulda das Urteil verkündet. Das Gericht gab der Klage des Ex-Vorstandes wegen unrechtmäßiger Kündigung seines Dienstverhältnisses statt. Damit steht fest, dass der Ex-Bankvorstand Herr Carsten Glebe durch die Bankverantwortlichen im Juli 2020 rechtswidrig aus seinem Arbeitsverhältnis als Bankführungskraft entfernt wurde und sein Dienstverhältnis bei der Bank weiterhin besteht. Im Hintergrund ging es um die inzwischen vollzogene Fusion der ehemalige Raiffeisenbank Asbach-Burghaun eG mit der VR Bank Nordrhön, aber auch um konstruierte Einzelwertberichtigungen.

Aufgrund von mehrfachen Versuchen der Prozessmanipulation und weiterer strafbarer Handlungen innerhalb der Prozessführung der VR Bank Nordrhön e.V. erfolgte nun Strafanzeige gegen die Aufsichtsräte Herr Christoph P., Frank W., Markus O., Uwe G., Bernd K., Hubert S. und Frau Silke K., Vorstand Herrn Walter M. sowie der Anwältin der Bank, Frau Dr. Bettina M. Ihnen wird mehrfacher versuchter Prozessbetrug, die Verleumdung des Klägers und von Bankkunden sowie falsche Verdächtigung vorgeworfen. Die Strafanzeige, welche zusätzlich auch einen Strafantrag beinhaltet, erfolgte bei der Staatsanwaltschaft Fulda am 06.09.2023.