MiG Gründungsversammlung beschließt Auflösung anstatt Eintragung.

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update 11.11.17 coopgo unterstützt Genossenschaftsparlament: Genossenschaftsmitglieder sollen digital abstimmen können +++update 11.09.2017  Genossenschaftsrat wird zu Kooperations-Rat +++++  weitere Infos folgen ++++ Genossenschaftsbanken sind heute nur noch “Scheinselbständig”+++++

31.August 2017. Geplant und von langer Hand vorbereitet war die Gründung des  Dachverbands der Genossenschaftsmitglieder MiG, (Miteinander in Genossenschaften)  der ergänzend zum DGRV die Interessen der Genossenschaftsmitglieder gegenüber dem Gesetzgeber vertreten sollte.

Gleichzeitig sollte verhindert werden das Genossenschaftspolitik weiterhin von Politikern gemacht wird, die offensichtlich gegen Mitgliederinteressen verstoßen und sich für Verbandsinteressen einsetzen.
Doch dann kam alles ganz anderes. Die Mehrheit der Teilnehmer an der vorbereitenden Telefonkonferenz sprachen sich eindeutig gegen eine vereinbarte Verbandsgründung aus.

Warum sollen wir einen Verband gründen, der die Legitimation der anderen genossenschaftlichen Verbände – insbesondere die Prüfungs- und Spitzenverbände in Frage stellt. Das genossenschaftliche Verbandswesen ist bereits ausgeufert, unübersichtlich und in Teilen auch nur noch Selbstzweck.

Wollen wir nun unseren Beitrag dazu leisten und indirekt das System anerkennen, indem
wir noch einen zusätzlichen Verband gründen? Die Antwort war ein deutliches Nein.

Stimmen aus dem Umfeld des Europäischen Genossenschaftssenats e.V. konnten sich letztendlich mit dem Vorschlag der gemeinsamen Gründung des Genossenschaftsparlaments durchsetzen.

Ein weiterer Diskussionspunkt waren Betrebungen, die als „Privatisierung“ des Genossenschafts-vermögen aufgefasst werden könnten und besonders von den Vertretern der solidarischen Ökonomie kritisiert wurden und  das „wegfrei“ Lager um igenos Vorstand Georg Scheumann betraf. Scheumann,  der sich vehement für eine Mitgliederbeteiligung am Betriebsvermögen der Genossenschaften ausspricht und die Umwandlung der Bankgenossenschaften in genossen-schaftliche Aktiengesellschaften befürwortet, fordert zunächst einmal absolute Transparenz – dann könnte gerne weiterdiskutiert werden.

Alle Teilnehmer waren sich darüber einig, das absolute Transparenz über das Genossenschafts-vermögen herrschen sollte und das Transparenz eine wesentliche Voraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Augenhöhe ist.
Das betrifft grundsätzlich jede einzelne Genossenschaft. Das die Genossenschaftsmitglieder selbst über die Mittelverwendung und Rücklagen zu entscheiden haben ist auch selbstverständlich.
Das die BVR Bankgenossenschaften massive Überschüsse generieren und diese vor den Mitgliedern in Fonds für allgemeine Bankrisiken zu verstecken, entspricht nicht der DNA einer Genossenschaft. Die zweifelhafte Rolle der BaFin sollte näher untersucht werden.

Der Block der Sozialgenossenschaften, zu denen sich auch vereinzelte We-Coms Vertreter gesellten, orientierten sich an den Genossenschaftsmodell der südländischen EU Partner und empfiehlt eine sehr grundlegende Änderung des Genossenschaftsgesetz in denen aber  auch die direkte – in der Praxis häufig gar nicht mehr gelebte – Mitgliederförderung in Frage gestellt wird.
Hierüber konnte keine Einigung  erzielt werden:

Grundsätzlich wurde zu folgenden Punkten eine Einigung hergestellt:

Es soll Fördergenossenschaften geben, die ihre Mitglieder bei ihren Geschäften mit der
Genossenschaft fördern. Der „wegfrei“ Antrag wonach Universalbanken in der Rechtsform der eG nicht zu den Fördergenossenschaften zählen wurde kontrovers diskutiert. Am Beispiel der Raiffeisenkasse Gammesfeld wurde dann aber belegt das es auch Genossenschaftsbanken gibt, die ihre Mitgliederförderung noch erlebbar machen und funktioniert.

Es wurde auch Einigkeit darüber erzielt, das die Umsetzung des Förderauftrags ein Thema ist, was an anderer Stelle diskutiert und eingefordert werden soll

Die Rendite Genossenschaften – zu denen die meisten nicht als „Prosumer“ Genossenschaften angelegten Energiegenossenschaften zählen, wurden ebenfalls mehrheitlich abgelehnt.

Unabhängig von den Fördergenossenschaften soll es eine besondere gesetzliche Regelung und Steuererleichterungen für Sozialgenossenschaften geben.

Die Zwangsmitgliedschaft in einem Prüfungsverband ist abzuschaffen. Die Mitgliedschaft in einem Genossenschaftsverband sollte immer freiwillig sein und mit nachweisbaren Vorteilen verknüpft werden. Als Beispiel wurde ein erleichterter Zugang zum Kapitalmarkt genannte und eine begleitende Gründungsberatung.

Das Prüfungsmonopol und somit die Prüfungsverbände, sowie die genossenschaftlichen Spitzenverbände stehen zur Disposition.

Die Spitzenverbände werden durch das Genossenschaftsparlament und den Genossenschaftsrat abgelöst.

Einstimmigkeit herrschte bei dem Vorschlag die „Mondragon” Vergütungsregelungen für Vorstände und leitende Mitarbeiter in Deutschland vorzuschlagen und zu promoten.

Es kann nicht sein das die im BVR System aufkommende Praxis, Vollzeitstellen in mehrere flexible 450 € Jobs umzuwandeln und gleichzeitig die Vorstandsgehälter anzuheben weiter Schule macht. Genossenschaften dürfen auf Kosten ihrer Mitarbeiter und Mitglieder keine Gewinne machen. Das die Praxis anders aussieht, zeigt die Praxis der VR meine Raiffeisenbank Altötting eG. Diese Vorgehensweise und auch die überzogenen Vorstandsgehälter werden vom DGRV, als zuständigen Prüfungsverband, gebilligt. Offensichtlich hat die genossenschaftliche DNA des BVR und des DGRV einen größeren defekt.

Die teilweise berechtigte, teilweise überzogene Kritik am kapitalistischen Wirtschaftssystem, soll jetzt nicht dazu führen, dass den Genossenschaftsmitgliedern ihre Genossenschaft ein zweites
Mal weggenommen wird.  Auch die spontanen politischen Diskussionen wurde vertagt und sollen zunächst in Arbeitsgruppen aufbereitet werden.

Fest steht auch, das Genossenschaftsparlament soll die Mitglieder entscheiden lassen wohin die Reise geht.

update ++++++ Arbeitsgruppe Genossenschaftsparlament setzt auf digitale Lösung+++  Ob Blockhain oder Datencloud  ist noch offen +++ die Mitbestimmung und Entscheidungsfindung des Genossenschaftsparlaments wird über ein Handy App arbeiten. E-Governance und E-School wurden bereits Ende des 20.Jahrhundert im Flächenstaat Norwegen erfolgreich eingesetzt +++ Die igenos Nerds  haben sich von Jörg Molt inspirieren lassen…

++++update++++ 31-01-18- neuer Dachverband kommt doch. Mit coopgo formiert sich ein neuer Spitzenverband an dem erstmals auch die Genossenschaftsmitglieder eingebunden sind. Die ersten Ziele der coopgo Interessenvertretung sind: Entwicklung geeigneter cooperative governance Regeln, die Abschaffung der Vertreterversammlung, die Installation einer digitalen Mitbestimmungs APP+++